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Fiskal & Personal - AHK Norwegen

Alle Aufträge und Subunternehmeraufträge, die ein ausländisches Unternehmen in Norwegen ausführt, sind der zentralen Steuerbehörde für ausländische Angelegenheiten zu melden. Dabei müssen Hauptauftraggeber, der eigene Auftraggeber, sowie Sub, und Sub-Subunternehmer angegeben werden.

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